Vorsicht bei Betrugs-Anrufen


Zurzeit erreichen uns wieder vermehrt Anrufe von Kunden, die am Telefon von angeblichen
Stromversorgung-Inzell-Mitarbeitern überrumpelt werden, oder denen eine Strompreissteigerung in
nächster Zeit durch die Stromversorgung Inzell vorgegaukelt wird!


Werden Sie zu Zählernummern, Zählerstand oder persönlichen Daten befragt, ohne dass Sie eine zwingend
vorgeschriebene Einwilligungserklärung abgegeben haben? Haben Sie angeblich keine Preisgarantie abgeschlossen?
Wenn ja, dann besteht kein Zweifel daran, dass es sich um einen Betrugs-Anruf handelt.


Darauf sollten Sie achten:


• Am Telefon können Stromverträge abgeschlossen werden. Stimmen Sie nicht der Zusendung von
  Informationsmaterial zu, denn dies wird häufig bereits als Vertragszusage interpretiert.
• Bleiben Sie genauso hartnäckig wie die Person am anderen Ende der Telefonleitung.
  Sagen Sie niemals "Ja" oder "Ok", denn dies wird als Zustimmung ausgelegt.
• Fragen Sie nach der Identität des Anrufers. Manch einer verschleiert absichtlich seine Identität und will
  diese nicht preisgeben.



Unsere Empfehlung:

• Anrufer abwimmeln und notfalls auflegen.
• Eventuell angezeigte Rufnummer im Internet recherchieren.
• Niemals persönliche Daten, wie Zählernummer oder Kundennummer am Telefon preisgeben!
• Fragen Sie nach Firmendaten (Anschrift der Firma, Name des Anrufers, Name des Vorgesetzten).
  Erfahrungsgemäß werden die Anrufer bei zu genauen Nachfragen nervös und beenden das Gespräch
  von sich aus.
• Auf Unzulässigkeit solcher Anrufe hinweisen und ggf. mit einer Anzeige bei der Bundesnetzagentur drohen
• Reizwörter benutzen, wie "Anwalt" oder "Klage".


Das können Sie tun:

• Informieren Sie uns! Wir unterstützen Sie, um einen aufgezwungenen Vertrag zu widerrufen.
• Sie haben bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt erst ab
  Erhalt der schriftlichen Belehrung über dieses Widerrufsrecht (meist mit der Auftragsbestätigung).
• Wenn der Widerruf von der Firma abgelehnt wird, kann eine Anfechtung des Vertrages erfolgen.
• Anschließend sollte die Firma auf jeden Fall bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen
  angezeigt werden.
  Dies ist bequem online unter Bundesnetzagentur - Unerlaubte Telefonwerbung möglich.

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