Grundversorgung / Ersatzversorgung

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschafts-
gesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw.
in den Stromlieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung (AGBS) angegeben.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind "Letztverbraucher, die Energie überwiegend
für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch
für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
"

 

 Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2024

 

 Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden gültig ab 01.01.2024

 

Stromlieferbedingungen Grund- und Ersatzversorgung (AGB)

 

 Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

 

 Ergänzende Bedingungen zur StromGVV

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