Grundversorgung / Ersatzversorgung
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschafts-
gesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw.
in den Stromlieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung (AGBS) angegeben.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind "Letztverbraucher, die Energie überwiegend
für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch
für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen."
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden gültig ab 01.01.2024
Stromlieferbedingungen Grund- und Ersatzversorgung (AGB)
Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV