Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die Stromversorgung Inzell vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer
Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem Gesetz für
den Vorrang Erneuerbarer Energien.
Für weitere Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:
Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG 2023)
Zur Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage gehen Sie bitte in unser Einspeiseportal.
Wenn Sie Fragen zum Netzanschluss von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz an das Netz
der Stromversorgung Inzell haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Für Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)