Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom
26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im
Rahmen der sog. Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung in Niederspannung greift beispielsweise, wenn sie als Nicht-Haushaltskunde* keinen
Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung
bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden,
müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung
Stromlieferbedingungen Grund- und Ersatzversorgung
*Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für
den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gerwerbliche Zwecke kaufen.